Recht: Auffahrunfall – Schadenersatz für Motorrad

Immer wieder muss nach Unfällen der sogenannte Anscheinsbeweis angewendet werden. Der Anscheinsbeweis baut auf typischen Geschehensabläufen auf. Dazu gehört beispielsweise, dass meist der Auffahrenden bei einem Auffahrunfall schuld ist.