Recht: Nach Unfallflucht straffrei, aber ohne Fahrerlaubnis

Wer unerlaubt einen Unfallort verlässt, begeht Unfallflucht und damit eine Straftat. Allerdings kann das Verfahren unter Umständen eingestellt werden. Beispielsweise, wenn es nur zu einem geringfügigen Schaden gekommen ist. Es gibt aber noch andere Einstellungsgründe, wie ein Fall aus NRW zeigt.