Recht: Verkehrssicherungspflicht der Stadt

Klar ist, dass Gemeinden und Städte eine Verkehrssicherungspflicht für ausgewiesene Parkplätze haben. Sie sind verantwortlich, dass keine Gefahrenquellen vorhanden sind oder dass vor diesen gewarnt wird. Gilt dies auch für Seitenstreifen, die nicht gesondert als Parkstreifen ausgewiesen sind?