Recht: Verfahren zu lang – kein Fahrverbot, keine höhere Geldbuße

Von einem Fahrverbot kann abgesehen werden, wenn dessen Verhängung aufgrund eines erheblichen Zeitablaufs nicht mehr gerechtfertigt erscheint (§ 25 StVG).

Von einem Fahrverbot kann abgesehen werden, wenn dessen Verhängung aufgrund eines erheblichen Zeitablaufs nicht mehr gerechtfertigt erscheint (§ 25 StVG).
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