Recht: Irrtum über das Ende einer Gefahrenstelle

Irrt sich ein Fahrer über das Ende einer Gefahrenstelle, liegt keine vorsätzliche, sondern eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung vor. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg am 17. November 2022 (AZ: 2 OLG 53 Ss-OWi 388/22). Die Geldbuße wurde daher von 240 auf 120 Euro reduziert, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).