Recht: Entfernen vom Unfallort und Versicherungsschutz

Wenn Versicherte unerlaubt den Unfallort verlassen, können sie trotzdem nicht automatisch von den Leistungen der Assekuranz ausgeschlossen werden. Der Versicherer muss ihnen Arglist nachweisen.

Wenn Versicherte unerlaubt den Unfallort verlassen, können sie trotzdem nicht automatisch von den Leistungen der Assekuranz ausgeschlossen werden. Der Versicherer muss ihnen Arglist nachweisen.
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