Recht: Cannabisgesetz gilt nicht rückwirkend

Die Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Cannabisgesetz gelten nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verfahren. Dies folgt aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23. September 2024 (AZ: 12 PA 27/24). Betroffen sind demnach Verfahren, bei denen die letzte Verwaltungsentscheidung vor dem 1. April 2024 ergangen ist, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).