Recht: Anpralldämpfer an Autobahnen

Bei Unfällen auf Bundesautobahnen kommt es häufig zu Beschädigungen an Leitplanken und Anpralldämpfern. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage, ob die Haftpflichtversicherung des Schädigers bei der Reparatur der Beschädigungen einen Abzug wegen angeblicher Wertsteigerung vornehmen darf.