Recht: Nutzungsausfall bei Firmenfahrzeugen

Wird ein Firmenfahrzeug bei einem Unfall beschädigt, kann das Unternehmen neben den Reparaturkosten auch eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Das Landgericht Saarbrücken hat in einem Urteil vom 16. Mai 2024 (AZ: 13 S 82/23) die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch präzisiert.