Übermüdet fahren: Kein Kavaliersdelikt
Wer sich übermüdet ans Steuer setzt, riskiert bei einem Unfall nicht nur Sach- oder Personenschäden, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Möglich sind Geld- oder Freiheitsstrafen, Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Der juristisch korrekte Vorwurf lautet: Man war nicht mehr in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen. Doch weit schwerer wiegen die tatsächlichen Folgen eines Unfalls – beschädigte Fahrzeuge, Verletzte oder schlimmstenfalls Todesopfer.
Wachmacher helfen nicht wirklich
Die einzig sinnvolle Entscheidung lautet: Wer müde ist, fährt nicht. Kaffee, Energydrinks oder laute Musik mögen kurzfristig beleben – echte Wachheit ersetzen sie nicht. Sie täuschen Leistungsfähigkeit lediglich vor. Tritt Tagesmüdigkeit häufiger auf oder lässt sie sich nicht allein durch Anstrengung oder Überarbeitung erklären, sollte sie medizinisch abgeklärt werden. Mögliche Ursachen sind unter anderem
- bislang unerkannte oder vom Betroffenen unterschätzte Schlafstörungen
- Müdigkeit als Symptom einer Grunderkrankung
- Nebenwirkungen von Medikamenten – auch von frei verkäuflichen, die man nur für kurze Zeit einnimmt. (Gerade bei Nebenwirkungen gilt: „Selten auftretend“ heißt nicht „niemals vorkommend.“)
Sekundenschlaf: Augenblicke mit gravierenden Auswirkungen
Besonders tückisch ist der sogenannte Sekundenschlaf. Er kann selbst dann auftreten, wenn man sich zu Fahrtbeginn noch fit gefühlt hat. Während dieser wenigen Sekunden ist das Fahrzeug führungslos unterwegs – mit entsprechend hohem Unfallrisiko. Auch hier drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Warnzeichen ernst nehmen
Sekundenschlaf muss nicht „überfallartig“ auftreten. Es gibt oft Warnsignale, die ihn ankündigen – aber vom Betroffenen nicht erkannt werden. Dazu gehören:
- brennende oder juckende Augen
- Schwierigkeiten, die Spur zu halten oder ungewolltes Überfahren der Mittellinie
- Häufiges Gähnen, das sich nicht oder nur schwer unterdrücken lässt
- unscharfes Sehen
- Übersehen von Verkehrszeichen (z. B. Stoppschildern)
Entdeckt man während der Fahrt eines (oder sogar mehrere) dieser Warnzeichen, ist eine Pause dringend anzuraten.
Müdigkeitswarner – der elektronische Helfer
Moderne Fahrzeuge verfügen teilweise über Müdigkeitswarner. Diese elektronischen Assistenzsysteme analysieren unter anderem das Lenkverhalten und weisen mit einem Symbol – oft einer Kaffeetasse – auf notwendige Pausen hin. Aber auch diesen Hinweis muss man erkennen: Das elektronische Assistenzsystem ersetzt nicht die Aufmerksamkeit des Fahrers.

Was tun gegen Müdigkeit? Do’s and Dont‘s
Eine wirksame Maßnahme ist ein kurzer Schlaf von 15 bis 20 Minuten („Power Nap“). So lädt man gewissermaßen die „eigenen Akkus“ wieder auf. Dafür sollte man unbedingt einen Rastplatz aufsuchen – nicht einfach am Straßenrand anhalten. Und nicht weiterfahren, wenn man sich noch nicht richtig ausgeruht fühlt. Den fälligen „Power Nap“ durch koffeinhaltige Getränke (Kaffee, Energydrinks…) und/oder laute Musik zu ersetzen, klingt verlockend. Es ist aber keine Abhilfe, sondern verschärft das Müdigkeitsproblem eher.
Fünf Tipps der KÜS gegen Müdigkeit am Steuer
- Niemals übermüdet ans Steuer
- Bei häufiger Tagesmüdigkeit oder wiederholt erlebtem Sekundenschlaf ärztlichen Rat einholen
- Warnzeichen ernst nehmen und frühzeitig pausieren
- Bei längeren Fahrten regelmäßige Pausen fest einplanen
- Verlockende, aber falsche Hilfen meiden: Kaffee, Energydrinks oder laute Musik ersetzen keine Erholung.
Müdigkeit und Sekundenschlaf – bitte nicht unterschätzen
Ob nach langer Fahrt oder schon bei Fahrtantritt nach einer Nacht mit wenig Schlaf: Müdigkeit am Steuer und Sekundenschlaf sind ernste Gefahren für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen. Beidem ist man nicht hilflos ausgeliefert, sondern es gibt wirksame und daher sinnvolle Abhilfen. Die KÜS wünscht eine gute und vor allem sichere Fahrt!
Fotos: Daimler Media, pexels/Sinitta Leunen

