Vom 1. bis 31. Oktober 2025 wird die lichttechnische Einrichtung von Fahrzeugen kostenlos überprüft.
Mängel an der Fahrzeugbeleuchtung sind leider keine Seltenheit. „Gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen oder in der Dämmerung ist die einwandfreie Funktion aller Leuchtmittel entscheidend. Defekte oder nicht zulässige Beleuchtung gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“, betont Florian Mai, Technischer Leiter der KÜS.
Bereits im Vorfeld der Aktion werben die teilnehmenden Partner mit bundesweiten Plakatkampagnen für die Initiative. Fahrzeuge mit korrekt funktionierender Beleuchtung erhalten auf Wunsch im Anschluss an den Licht-Test einen gut sichtbaren Aufkleber als Nachweis.
Der Licht-Test umfasst die Überprüfung aller sicherheitsrelevanten lichttechnischen Einrichtungen, d. h. Abblend- und Fernlicht, Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage, Begrenzungs- und Schlussleuchten, Tagfahrlicht sowie weitere vorgeschriebene oder zulässige lichttechnische Einrichtungen (z. B. Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler etc.). Auch nachgerüstete Leuchten und Individualisierungsmaßnahmen werden kontrolliert – denn nicht jedes beliebte Zubehör ist automatisch zulässig.
Ein nicht ordnungsgemäßes Beleuchtungssystem kann gravierende Folgen haben. Dazu gehören Bußgelder ebenso wie die Einstufung als erheblicher Mangel bei einer Hauptuntersuchung – eine Plakette darf dann nicht erteilt werden. Zudem kann ein technischer Mangel an der lichttechnischen Einrichtung bei einem Unfall rechtlich relevant sein.
Der Licht-Test hat sich seit 1956 als wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit etabliert. Schirmherr ist im Jahr 2025 Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr.
Foto: KÜS