Einzelgenehmigung

nach § 21 StVZO

Seit 2019 sind nach Bundesratsentscheidung vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste berechtigt, Gutachten nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zu erstellen. Diese können bei Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre nicht zugelassen waren, zur erneuten Zulassung benötigt werden. Auch bei der Begutachtung von Importfahrzeugen ist das Gutachten nach § 21 vorgeschrieben. Diese Fahrzeuge sind oft nicht nach europäischem Recht geprüft und nach den in Europa geltenden einheitlichen Voraussetzungen genehmigt. Beispiele hierfür wären die Beleuchtung sowie das Abgas- und Geräuschverhalten von aus den USA importierten Fahrzeugen.

Bei sehr aufwendigen Tuningmaßnahmen und Erweiterungen des Verwendungsbereichs von Prüfzeugnissen, durch welche die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, ist ebenfalls ein entsprechendes Gutachten nach § 21 notwendig, um die Vorschriftsmäßigkeit der Änderungen zu bestätigen und den legalen Betrieb des Fahrzeugs wieder zu ermöglichen. Das beinhaltet vor allem Kombinationen von technischen Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Beispielhaft hierfür kann eine Tieferlegung des Fahrzeugs in Verbindung mit einer von der Serie abweichenden Rad-/Reifenkombination sein.

nach Code de la Route für Luxemburg

Ähnlich wie bei der in Deutschland bekannten Dienstleistung im Rahmen des Einzelgenehmigungsverfahrens bieten wir auch für Luxemburg umfassende Gutachten an. Diese beziehen sich sowohl auf Importfahrzeuge als auch auf Fahrzeuge, an denen technische Änderungen oder Auf- und Umbauten vorgenommen wurden. Unsere Gutachten dienen als verlässliche Grundlage für die behördliche Genehmigung und unterstützen Sie kompetent und effizient bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg.

nach Artikel 44 und 45 der VO(EU)2018/858

Sie sind Hersteller oder Importeur von einzelnen Nutzfahrzeugen, Personenkraftwagen oder Anhängern? Sie vervollständigen Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt? Für die Erstellung einer Genehmigung für diese Fahrzeuge ist die KÜS Technik GmbH Ihr zuverlässiger Partner!

Im Einzelgenehmigungsverfahren werden Sie von unseren Unterschriftsberechtigten für das Gesamtfahrzeug betreut. Diese erstellen die notwendigen Gutachten und Dokumentationen, welche für die Genehmigung Ihres Fahrzeugs benötigt werden.

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Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.