Teiletypgenehmigung für Fahrzeugteile
Sie benötigen eine Teiletypgenehmigung (TTG) für Typen nach nationalem Recht (§22 StVZO)? Die TTG wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeugteile oder dessen genehmigungsrechtlichen nationalen Vertreter, sofern sich der Hersteller nicht in Deutschland befindet, nach positiver Prüfung erteilt.
Wir beraten Sie gerne bezüglich des Ablaufs, der benötigten Unterlagen und der erforderlichen Prüfungen und führen diese gerne in unserem Haus oder bei externen Prüflaboratorien für Sie durch. Das Gutachten zur Erteilung der TTG für Fahrzeugteile gemäß § 22 StVZO, wird im Anschluss an die erfolgten Prüfungen ebenfalls von uns erstellt und in Kombination mit dem Antrag an das KBA weitergeleitet. Eine nationale TTG ist beispielsweise für folgende Fahrzeugteile möglich:
- Sonderräder
- Distanzscheiben (Spurverbreiterung)
- Fahrwerksänderungen
- Austauschfederbeine
- Fußrasten
- Luftleiteinrichtungen
- uvm.
Allgemeine Betriebserlaubnis für nationale Fahrzeuge
Sie benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Typen nach nationalem Recht (§ 20, StVZO)? Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge oder dessen genehmigungsrechtlichen nationalen Vertreter, sofern sich der Hersteller nicht in Deutschland befindet, nach positiver Prüfung erteilt.
Wir beraten Sie gerne bezüglich des Ablaufs, der benötigten Unterlagen und der erforderlichen Prüfungen und führen diese gerne in unserem Haus oder bei externen Prüflaboratorien für Sie durch. Das Gutachten zur Erteilung der ABE für Fahrzeuge gemäß § 20 StVZO, wird im Anschluss an die erfolgten Prüfungen ebenfalls von uns erstellt und in Kombination mit dem Antrag an das KBA weitergeleitet. Eine nationale ABE ist beispielsweise für folgende Fahrzeuge möglich:
- Elektrokleinstfahrzeuge nach eKFV (z.B. E-Scooter)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Radbagger, Radlader)
- uvm.