Einen Großeinkauf aus dem Baumarkt nach Hause transportieren, einem Freund beim Umzug helfen oder schnell den Grünschnitt entsorgen: Für diese und viele weitere Zwecke ist ein Anhänger oft die praktischste Lösung. Eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B ist vorhanden – also freie Fahrt für das Auto als Zugfahrzeug? Klingt einfach und verlockend, ist es aber nicht. Die KÜS erklärt, worauf zu achten ist.
Die zentrale Größe, um die sich (fast) alles dreht, ist die zulässige Gesamtmasse (zGM). Sie bezeichnet das maximal zulässige Gewicht eines Fahrzeugs einschließlich Ladung, Insassen, Kraftstoff und Ausrüstung. Dieser Wert ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld F.1 eingetragen – und darf nicht überschritten werden. Bei einem Gespann aus Pkw und Anhänger sind die jeweiligen zulässigen Gesamtmassen maßgeblich. Entscheidend ist dabei nicht das tatsächliche Gewicht im konkreten Moment, sondern die eingetragenen Werte der zulässigen Gesamtmasse.
Führerschein Klasse B
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 Kilogramm grundsätzlich gezogen werden. Schwerere Anhänger sind ebenfalls zulässig – allerdings nur dann, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 3.500 Kilogramm beträgt.
Erweiterung B96: Mehr Spielraum – ohne Prüfung
Wer regelmäßig oder häufiger mit Anhänger unterwegs ist, sollte die Erweiterung B96 in Betracht ziehen. Mit B96 darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 Kilogramm und bis zu 4.250 Kilogramm betragen. Die Erweiterung erfolgt über eine Fahrerschulung mit theoretischen und praktischen Anteilen in einer Fahrschule. Eine gesonderte theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
Klasse BE: „Großer Anhängerführerschein“ – mehr geht nicht
Mit der Fahrerlaubnis Klasse BE dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 Kilogramm gezogen werden. Damit sind – abhängig vom Zugfahrzeug – Fahrzeugkombinationen mit deutlich höherer Gesamtmasse möglich als mit Klasse B oder B96. Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B. Die Ausbildung umfasst unter anderem Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Eine theoretische Prüfung entfällt, eine praktische Prüfung ist jedoch verpflichtend.
Die Kostenfrage
Für die Erweiterung auf B96 sollten – je nach Fahrschule und individuellem Ausbildungsbedarf – bis zu etwa 500 Euro eingeplant werden. Für die Klasse BE können rund 1.000 Euro oder mehr anfallen. Die tatsächlichen Kosten hängen vom persönlichen Lernfortschritt und der Anzahl zusätzlicher Fahrstunden ab.
Alles, was Recht ist
Wer ein Gespann führt, das von der vorhandenen Fahrerlaubnis nicht gedeckt ist, begeht rechtlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Dabei handelt es sich um eine Straftat, die empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen sowie weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Zudem können versicherungsrechtliche Folgen drohen. Vor diesem Hintergrund ist eine passende Fahrerlaubnis eine Frage der Flexibilität und der Notwendigkeit, auch um rechtlich sicher unterwegs zu sein.
Drive safe. – und das stets mit dem passenden Führerschein.

