Recht: Radunfall und Unfallflucht

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) ist eine Straftat. Bestraft wird dies mit Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Unfallflucht können aber nicht nur Fahrer eines Kfz, sondern auch Radfahrer oder Fußgänger begehen.