Recht: Trunkenheitsfahrt mit dem Rad

Einem Fahrradfahrer wurde zu Recht nach einer Trunkenheitsfahrt auf einem kombinierten Fuß- und Radweg die Fahrerlaubnisse für die Klassen AM, A1, A, B und L entzogen, nachdem er der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht nachkam.