Recht: Dooring-Unfall mit voller Autofahrer-Haftung

Statt nur 75 Prozent muss die Versicherung den Schaden eines durch einen Autofahrer verursachten Dooring-Unfalls zu 100 Prozent tragen, wie aus einem nun gefällten Urteil des Kölner Landgerichts (Az. 5 O 372/20) hervorgeht.