Recht: „Gendern“ bei der Fußgängerampel

Bisher sind an deutschen Fußgängerampeln das „West-Ampelmännchen“ und das „Ost-Ampelmännchen“ vorgesehen. Die Abbildung von gendergerechten Pärchen gibt es bisher in der Straßenverkehrsordnung und den entsprechenden Richtlinien nicht. Kann man sich dagegen wehren, wenn die Kommune Ampel-Pärchen installiert?

Abgedreht: Knarrenkästen im KÜS-Härtetest

Knarren und Nüsse sind für Schrauber unentbehrlich. Und für Profis, die täglich auf hochwertiges Werkzeug angewiesen sind, sind solche Tools unverzichtbare Begleiter. Doch nicht nur am Auto, Motorrad oder Fahrrad, auch für Heimwerkerarbeiten in Haus und Hof leisten die Werkzeuge gute Dienste. Denn mit einem guten Knarrenkasten lassen sich nahezu alle gängigen Schraubverbindungen fachgerecht bearbeiten.

Recht: Linksverkehr versus Rechtsverkehr

Wer nach längerem Auslandsaufenthalt in einem Land mit Linksverkehr zurück in Deutschland auf der falschen Straßenseite fährt, handelt unachtsam, aber nicht rücksichtslos. Diese juristisch wichtige Unterscheidung hat das Pfälzische Oberlandesgericht nun im Fall eines Thailand-Rückkehrers getroffen. Der Mann hatte nahe Ramstein eine Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug verursacht, bei dem dessen zwei Insassen verletzt wurden.

Meine Motivation – Marcus Hurst: „Eine ganz eigene Magie“

Ob Titelkampf oder Kellerduell in der LIQUI MOLY HBL, ob Spitzenspiel oder Abstiegsthriller in der Handball Bundesliga Frauen, ob ein Nachbarschaftsderby in der 3. Liga oder die Finalrunde der Deutschen Jugend-Meisterschaft: Seit 2020 können die Schiedsrichter*innen des Deutschen Handballbundes (DHB) bei ihren Einsätzen auf die Unterstützung der KÜS bauen. Sie sind mit Leidenschaft bei der Sache und investieren viel Zeit und Energie in ihre Passion. Was treibt sie an? Einer der knapp 300 Unparteiischen des Deutschen Handballbundes ist Marcus Hurst, der gemeinsam mit Mirko Krag dem Elitekader angehört. Seine Motivation: Das Spiel zu gestalten.

Recht: Auffahrunfall – Schadenersatz für Motorrad

Immer wieder muss nach Unfällen der sogenannte Anscheinsbeweis angewendet werden. Der Anscheinsbeweis baut auf typischen Geschehensabläufen auf. Dazu gehört beispielsweise, dass meist der Auffahrenden bei einem Auffahrunfall schuld ist.