Oldtimer als Kulturgut: Worauf es beim H-Kennzeichen ankommt

Ein Oldtimer ist weit mehr als nur ein altes Auto. Wer ein solches Fahrzeug besitzt oder kauft, verbindet damit häufig eine besondere Leidenschaft: Vielleicht ist man Fan eines bestimmten Modells aus früheren Zeiten oder hat sich schlicht in ein bestimmtes Exemplar verliebt.

Doch ein Oldtimer kann noch mehr sein, d. h. der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. In diesem Fall erhält er das H-Kennzeichen, erkennbar am abschließenden „H“ auf dem Kfz-Kennzeichen. Die KÜS erklärt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Welche Kriterien muss ein Oldtimer für das H-Kennzeichen erfüllen?

Die Einstufung als historisches Fahrzeug erfolgt nicht automatisch, nur, weil ein bestimmtes Fahrzeugalter erreicht ist. Entscheidend ist die gesetzliche Definition eines Oldtimers gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Demnach gilt:

Ein Fahrzeug kann ein H-Kennzeichen erhalten, wenn es

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist,
  • weitgehend im Originalzustand erhalten ist,
  • sich in einem guten Erhaltungszustand befindet

und damit eben der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient.

Welche Umbauten sind erlaubt – und welche nicht?

Originalität ist das zentrale Kriterium für ein H-Kennzeichen. Dennoch sind gewisse Umbauten zulässig – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:

Zeitgenössische Änderungen, die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung (oder Herstellung) üblich und nachweisbar sind, werden akzeptiert. Dazu zählen etwa originale Zubehör- oder Tuningteile sowie originalgetreue Nachbauten – sofern ein gültiges Prüfzeugnis vorliegt. Nicht zeitgenössische Veränderungen sind nur dann erlaubt, wenn sie nachweislich bereits vor mehr als 30 Jahren vorgenommen wurden.

Diese Mängel schließen das H-Kennzeichen aus

Ein schlechter Pflegezustand kann dazu führen, dass das H-Kennzeichen nicht erteilt wird.  „No-Go’s“ sind etwa deutlich sichtbarer Rostbefall („brauner Fraß“) oder Unfallschäden („Beulen“). Auch vermeintliche Kleinigkeiten sind nicht zu unterschätzen – wie z. B. eine nicht zeittypische Karosserielackierung, die nachträglich aufgetragen wurde.

Das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO ist entscheidend

Grundlage für die offizielle Einstufung als historisches Fahrzeug ist stets ein positives Oldtimergutachten nach § 23 StVZO. Dieses Gutachten enthält auch die Inhalte einer regulären Hauptuntersuchung (HU) – inklusive Dokumentation.

Nur wenn das Fahrzeug keine erheblichen Mängel aufweist, fällt das Gutachten positiv aus – und damit ist der Weg zum H-Kennzeichen frei.

Die KÜS wünscht Ihnen viel Freude mit Ihrem Oldtimer – Drive safe.

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