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Ob optische Veredelung des Fahrzeugs oder praktische Umbauten – sobald ein Fahrzeug baulich verändert wird, muss es in der Regel bei einer Überwachungsorganisation zur Abnahme vorgeführt werden. Tuningmaßnahmen wie der Einbau eines Gewindefahrwerkes oder einer neuen Abgasanlage gehören hier ebenso dazu wie Umbauten zur Erdgasnutzung oder der Einbau eines verbrauchreduzierenden Chips.
Die Änderungen am Fahrzeug müssen laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) überprüft und abgenommen werden. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt.
Beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden, ist eine Änderungsabnahme oder Eintragung erforderlich.
Damit der Prüfingenieur die Änderungsabnahme positiv abschließen kann, sind an die Prüfzeugnisse gewisse Auflagen und Bedingungen geknüpft:
Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt.
Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich, diese erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle – etwa zur Ummeldung oder zum Halterwechsel – in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen. Bis dahin muss der Nachweis allerdings stets im Fahrzeug mitgeführt werden.
Die Änderung einer „Rad-/Reifenkombination“ ist der An– oder Umbau einer Reifengröße, die bisher für dieses Fahrzeug nicht genehmigt war – oder der Anbau von Sonderrädern zur Verbesserung des Fahrverhaltens bzw. zur optischen Verschönerung des Fahrzeuges.
Ist ein geeignetes Prüfzeugnis vorhanden?
Dies wäre ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung (ABE, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung).
Darf das Rad oder die Reifengröße am Fahrzeug verwendet werden? (Verwendungsbereich)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Sonderrades zu entnehmen oder Sie wenden sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie ermittelt.
Gibt es Probleme im Zusammenhang mit schon vorhandenen Änderungen? (Mehrfachänderung)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Sonderrades bzw. der Reifenänderung und der schon vorhandenen Änderungen zu entnehmen. Alternativ können Sie sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur wenden, der dies für Sie ermittelt.
Reicht die Tragfähigkeit und das Geschwindigkeitssymbol?
Diese müssen mindestens den in den Fahrzeugpapieren genannten bzw. den der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges und der zulässigen Achslasten inklusive Toleranzen genügen.
Ist die Rad-/Reifenkombination freigängig?
Hier ist bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges zu prüfen, ob ein ausreichender Abstand zu Fahrwerksteilen (min. 4 mm), Karosserieteilen (min. 6 mm) und zu Teilen der Radaufhängung sowie Teilen der Brems- und Lenkanlage (min. 2 mm) vorhanden ist.
Sind die Auflagen und Bedingungen aus dem Prüfzeugnis (TGA oder ABE etc.) eingehalten?
Auch hier hilft Ihnen der KÜS-Prüfingenieur gerne weiter.
Die Änderung des Fahrwerkes wird vorgenommen, um das Fahrverhalten des Fahrzeuges zu verbessern. Dies wird in der Regel mit einem Verlust des Fahrkomforts erkauft. Ein weiterer Grund für die Fahrwerksänderung könnte eine Verbesserung des optischen Eindrucks des Fahrzeuges sein.
Ist ein geeignetes Prüfzeugnis vorhanden?
Dies wäre ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung (ABE, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung).
Darf die Fahrwerksänderung am Fahrzeug verwendet werden? (Verwendungsbereich)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE der Fahrwerksänderung zu entnehmen oder Sie wenden sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie ermittelt.
Gibt es Probleme im Zusammenhang mit schon vorhandenen Änderungen? (Mehrfachänderung)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Fahrwerksänderung und der schon vorhandenen Änderungen zu entnehmen. Alternativ können Sie sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur wenden, der dies für Sie ermittelt.
Ist die Freigängigkeit der möglichen Rad-/Reifenkombinationen gegeben?
Hier ist bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges zu prüfen, ob ein ausreichender Abstand zu Fahrwerksteilen (min. 4 mm), Karosserieteilen (min. 6 mm) und zu Teilen der Radaufhängung sowie Teilen der Brems- und Lenkanlage (min. 2 mm) vorhanden ist.
Sind die Auflagen und Bedingungen aus dem Prüfzeugnis (TGA oder ABE etc.) eingehalten?
Auch hier hilft Ihnen der KÜS-Prüfingenieur gerne weiter.
Der Anbau von Spoilern (Luftleiteinrichtungen) wird meistens mit der Absicht der optischen Verbesserung des Fahrzeuges vorgenommen. In einigen Fällen werden auch Fahreigenschaften des Fahrzeuges geändert. Dies können die Änderung der Höchstgeschwindigkeit, die Kurvenfahreigenschaften, das Auftriebsverhalten bzw. das Bremsverhalten sein.
Ist ein geeignetes Prüfzeugnis vorhanden?
Dies wäre ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung (ABE, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung).
Darf die Luftleiteinrichtung am Fahrzeug verwendet werden? (Verwendungsbereich)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Anbauteiles zu entnehmen oder Sie wenden sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie ermittelt.
Gibt es Probleme im Zusammenhang mit schon vorhandenen Änderungen? (Mehrfachänderung)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE der Luftleiteinrichtung und der schon vorhandenen Änderungen zu entnehmen. Alternativ können Sie sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur wenden, der dies für Sie ermittelt.
Ist die Freigängigkeit der möglichen Rad-/Reifenkombinationen gegeben?
Hier ist bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges zu prüfen, ob ein ausreichender Abstand zu Karosserieteilen (min. 6 mm) vorhanden ist.
Sind die Auflagen und Bedingungen aus dem Prüfzeugnis (TGA oder ABE etc.) eingehalten?
Auch hier hilft Ihnen der KÜS-Prüfingenieur gerne weiter, der auch ein besonderes Augenmerk auf die Zugänglichkeit der Abschleppeinrichtungen legen wird.
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