» Ratgeber » Sicher unterwegs mit Wohnmobil und Caravan
Auf den Straßen kann man es beobachten – die Campingsaison hat begonnen. Für das Wochenende am Baggersee oder aber schon für die große Tour zu ferneren Zielen werden die Wohnmobile und Campinganhänger aus dem Winterschlaf geweckt und fit gemacht. Der Trend zum mobilen Feriendomizil nimmt zu. Damit der kurze und der lange Ausflug mit Wohnmobil oder Camper zu einem sicheren Vergnügen wird, hat die KÜS einige wichtige Informationen zusammengetragen.
Wohnmobile sind in der Zulassungsverordnung klar definiert als „Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit besonderer Zweckbestimmung“. Die Standardausrüstung umfasst üblicherweise einen Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung von mitgeführten Gegenständen (Reisegepäck u. a.), Sitzgelegenheiten sowie Schlafgelegenheiten. Der Tisch darf sich leicht entfernen lassen. Für die weitere Standardausrüstung gilt: Die entsprechenden Gegenstände müssen im Wohnbereich fest angebracht sein. Ist dies nicht gegeben, gibt es bei der fälligen HU keine Plakette. Die Mangelhäufigkeit in einigen Teilbereichen birgt bei Wohnmobilen definierbare Gefahrenquellen. Dies sind Lichtanlage, Bremsanlage, Abgasanlage und Reifen. Wohnmobile sind häufig mit Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen (Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich und sind deswegen auch nicht mischbar. Die Bereifung muss einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich höher sein. Ist der Reifendruck zu niedrig, kann die schlimmste Folge ein Reifenplatzer sein. Ein wichtiger Punkt ist auch die maximale Zuladung. Sie ist in den Fahrzeugpapieren zu finden. Wenn man für den Urlaub packt, ist diese schnell überschritten, vor allem bei kleineren Modellen. Generell können Mängel an Wohnmobilen zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen, da größer und schwerer als normale Pkw. Das wird oftmals unterschätzt.
Auch bei Caravans gibt es spezifische Gefahrenquellen. Zu nennen sind hier Brems- und Lichtanlagen, Korrosion, defekte Leitungen und die Anhängertechnik sowie Verschleiß, vor allem an Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung. Und wieder gilt der Bereifung ein besonderes Augenmerk: Im Unterschied zu Fahrzeugen wie Pkw werden Caravans nur in wenigen Wochen des Jahres bewegt. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter Profiltiefe, drei Millimeter sind die ausdrückliche Empfehlung der KÜS-Prüfingenieure. Eine besondere Regelung gilt für Caravans, die nach der neunten Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben. Dieser Ausnahmestatus greift allerdings nur dann, wenn die Räder mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren werden. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer erkennen.
Gleichermaßen bei Wohnmobil und Caravan wird die notwendige Kücheneinrichtung im Allgemeinen mit einer Flüssiggasanlage betrieben. Bisher musste diese Prüfung alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die Gasprüfung nach G607 ist zwar bei der Hauptuntersuchung nicht mehr zu fordern, allerdings soll sie zukünftig verpflichtend als eigenständige Prüfung eingeführt werden.
Eine gesonderte Gasprüfung ist in jedem Fall für die Sicherheit von Wohnmobilen und Campinganhängern ungemein wichtig. Die dazu berechtigten Prüfingenieure/-innen der KÜS bieten diese Untersuchung auf Nachfrage weiterhin an und stellen den Prüfbescheid dazu aus. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft.
Eine defekte Gasanlage kann im Übrigen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wird im Falle eines Unfalls keine bestandene Gasprüfung nachgewiesen, so kann dies als grob fahrlässig gelten und der Versicherungsschutz entfallen.
Sowohl für Wohnwagen und Wohnmobile wird auch weiter auf vielen Campingplätzen der Nachweis einer bestandenen Gasanlagenprüfung für den Zugang zum Stellplatz gefordert werden. Ein Tipp für die Praxis: Diese Prüfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden.
Ist die Urlaubsreise mit Wohnmobil und Caravan so sorgfältig vorbereitet, kann es losgehen. Ein weiterer Tipp: Mit einer Checkliste stellt man sicher, dass bei der Vorbereitung nichts vergessen wird.
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