Ein Oldtimer ist weit mehr als nur ein „altes“ Fahrzeug.
Er ist Zeitzeuge und Kulturgut zugleich. Als solcher ist er erhaltenswert – auch wenn dies einen hohen Pflegeaufwand bedeutet. Diese Pflege widmen ihm seine Besitzer jedoch gerne, einfach weil sie ihn lieben.
Diese Wertschätzung kann sich auch in der Einstufung als historisches Fahrzeug ausdrücken. Von außen ist diese besondere Einstufung am sogenannten H-Kennzeichen zu erkennen, das mit einem „H“ für „historisches Fahrzeug“ abschließt.
Das Fahrzeug muss der gesetzlichen Definition eines Oldtimers gemäß § 2 Nr. 22 FZV entsprechen. Demnach gelten Fahrzeuge als Oldtimer, die:
Ob ein Fahrzeug diese Anforderungen erfüllt, entscheidet der Prüfingenieur im Einzelfall vor Ort.
Nach dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern sind – mit wenigen Ausnahmen – Umbauten dann zulässig, wenn sie nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstzulassung (oder gegebenenfalls dem Herstellungsdatum) üblich waren und häufig vorgenommen wurden. Dabei kann es sich um Änderungen mit Original-, Zubehör- oder Tuningteilen handeln. Auch originalgetreue Nachbauten solcher Teile sind erlaubt, sofern sie ggf. über aktuelle Prüfzeugnisse verfügen.
Zeitgenössische Änderungen dieser Art dürfen auch heute noch vorgenommen werden. Nicht zeitgenössische Änderungen sind nur dann zulässig, wenn sie bereits vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden. Dazu zählen beispielsweise umfassende Umbauten wie Hot Rods, Kit-Cars oder Replikas. Möglicherweise notwendige Nachweise sind vom Fahrzeughalter bereitzuhalten.
Grundlage für die Einstufung als historisches Fahrzeug ist ein positives Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO. Dieses Gutachten umfasst auch die Inhalte einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und wird entsprechend dokumentiert.
Ergibt die Untersuchung keine erkennbaren Mängel, darf ein positives Oldtimergutachten ausgestellt werden.
Das H-Kennzeichen wird ohne Nutzungseinschränkung für ein einzelnes Fahrzeug vergeben.
Das rote 07er-Kennzeichen kann wechselweise für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Allerdings ist die Nutzung hierbei eingeschränkt – erlaubt sind ausschließlich:
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