Reifenfabrikatsbindung: Was Motorradfahrer wissen müssen
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Bei Motorrädern mit nationaler Betriebserlaubnis dürfen seit 2025 ausschließlich Reifen verwendet werden, die innerhalb dieser Betriebserlaubnis genehmigt sind. Motorräder mit EG-Typgenehmigung dürfen mit anderen Reifentypen fahren. Diese Änderung soll die Fahrsicherheit weiter verbessern. Denn die reine Größenangabe eines Reifens sagt nichts über dessen exakte Maße aus – innerhalb derselben Größenbezeichnung können herstellungsbedingt Abweichungen auftreten.
Was bedeuten diese Regelungen konkret?
Wer an einem Motorrad mit nationaler Betriebserlaubnis andere Reifen verwenden möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Benötigt wird ein gültiges Prüfzeugnis (z B. ein Teilegutachten oder eine nationale Typgenehmigung oder, alternativ, ein Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aas) oder Unterschriftsberechtigten (UsB).
Eine nicht zulässige Bereifung führt dazu, dass das Motorrad die Hauptuntersuchung (HU) nicht besteht: Die HU-Plakette wird dann nicht erteilt.
Bei Polizeikontrollen drohen bei unzulässiger Bereifung empfindliche Strafen – im schlimmsten Fall kann das Motorrad stillgelegt werden.
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