» Ratgeber » Was bei Tempo 100 km/h zu beachten ist
Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Kraftfahrzeug mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren. Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO bestimmt die hierzu notwendigen Voraussetzungen. Die 100-km/h-Genehmigung erlangt man über eine positive Überprüfung durch einen Prüfingenieur der KÜS.
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO gilt für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhängern:
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO gilt für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhängern:
Der Anhänger bzw. dessen Achskonstruktion muss für 100 km/h ausgelegt sein. Bei Anhängern mit Erstzulassung ab 1990 ist dies aufgrund der Bauvorschriften vorauszusetzen. Bei älteren Modellen ist ein Nachweis, bspw. seitens des Herstellers, zu erbringen.
Aus den Baumerkmalen des Anhängers ergibt sich ein entsprechender „X-Faktor“, der mit dem Leergewicht des Zugfahrzeugs (siehe Feld G der Fahrzeugdokumente) multipliziert mindestens so groß sein muss, wie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (siehe Feld F.2 der Fahrzeugdokumente):
X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ≥ Zulässige Gesamtmasse des Anhängers
Der Faktor X wird wie folgt bestimmt:
*durch Mechanismus an der Zugkugelkupplung oder einem System des Zugfahrzeugs
Achtung, die Faktoren X=1,1 und 1,2 sind nur anzusetzen,
wenn folgende Bedingungen ebenfalls erfüllt sind:
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