Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Landgerichts Lübeck vom 2. Mai 2025 (AZ: 10 O 228/23), das die Klage eines Geschädigten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall abgewiesen hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Unfall mit Einverständnis des Geschädigten manipuliert wurde, und schließt somit Ersatzansprüche aus.
Fingierter Unfall – Versicherungsbetrug
Ein Mann parkte seinen Transporter am Straßenrand eines Gewerbegebiets. Am Abend fuhr ein Bekannter mit seinem Auto rückwärts gegen das abgestellte Fahrzeug. Es kam zu einem deutlich sichtbaren Streifschaden entlang der linken Seite des Transporters. Der Eigentümer ließ ein Gutachten erstellen und verlangte von der gegnerischen Haftpflichtversicherung Schadensersatz – auf fiktiver Basis, also ohne Reparatur. Doch die Versicherung hatte Zweifel: Der Unfall wirkte inszeniert. Man lehnte eine Zahlung ab – mit dem Vorwurf, der Schaden sei abgesprochen gewesen.
Gericht erkennt Manipulation – Kfz-Versicherung muss nicht zahlen
Das Landgericht Lübeck bestätigte diese Einschätzung. Es sah eine ganze Reihe von Indizien, die zusammengenommen nur einen Schluss zuließen: Der Kläger hatte dem Schaden zugestimmt.
Diese Hinweise überzeugten das Gericht:
Unfallort und -zeit: Abgelegene Straße im Dunkeln – keine Zeugen zu erwarten.
Beziehung der Beteiligten: Fahrer und Kläger kannten sich persönlich.
Auffälliger Unfallhergang: Rückwärtsmanöver mit großflächigem Seitenschaden.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Der Transporter war fast neu, das verursachende Fahrzeug alt und stark genutzt.
Abrechnung des Schadens: Fiktiv, ohne Reparatur – ein häufiger Hinweis auf Manipulation.