Recht: Versicherungsbetrug oder berechtigter Anspruch?

Bei Schadensfällen in der Kfz-Kaskoversicherung müssen die Versicherten oft den genauen Unfallhergang nachweisen. Insbesondere bei unklaren Angaben oder fehlenden Zeugen verweigern die Versicherer häufig die Zahlung. 

Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Oktober 2024 (AZ: 12 U 12/24) schafft Orientierung und betont den Schutz der Versicherten. Demnach genügt beim Antrag auf Ansprüche aus der Kfz-Kaskoversicherung die Feststellung, dass die Schadensart und -beschaffenheit auf einem Unfall beruhen.

Unfall oder Unfallmanipulation?

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte eine Frau nach einem vermeintlichen Zusammenstoß ihres Autos mit einem entgegenkommenden Fahrzeug Schadensersatz geltend gemacht. Die Versicherung zweifelte den Hergang an und verwies auf mögliche Manipulation. Trotz unstimmiger Angaben und fehlender neutraler Zeugen wertete das Gericht anhand des Schadens den Unfall als versicherten Fall.

Gericht: Umstände sprechen für Unfall

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass bei unaufklärbarem Sachverhalt der Nachweis ausreichend sein kann, dass der Schaden nur durch einen Unfall im versicherten Zeitraum erklärbar ist. Die Versicherung muss dann zahlen, wenn sie Manipulation oder Obliegenheitsverletzungen nicht nachweisen kann.

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